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Wichtige Informationen für unsere Gastgeber

Ortstaxe für Flüchtlinge aus der Ukraine

Für Flüchtlinge aus der Ukraine ist § 50 Z.5 Oberösterreichisches Tourismusgesetz 18 anwendbar.

Sie sind daher von der Ortstaxe befreit.

Ortstaxenerhöhung 2022

Das Land Oberösterreich hat mit 1.1.2022 die Ortstaxe für das Gebiet des Tourismusverbands Bad Ischl auf 3,50 Euro erhöht.

Info der Gemeinde

Abmahnwelle Google Fonts

Seit Juli 2022 häufen sich die Abmahnungen wegen der Verwendung von Google Fonts auf den Webseiten. Was Sie als Betroffener tun können und wie Sie am besten reagieren erklärt die Wirtschaftskammer übersichtlich auf Ihrer Homepage

Zur WK OÖ

Die Kurtaxe/Ortstaxe

Die Kurtaxe beträgt € 3,50 pro Person und Nacht und wird direkt vom Gastgeber auf den Nächtigungspreis aufgeschlagen. Die Kurtaxe wird monatlich von der Gemeinde verrechnet, nicht vom Tourismusverband!

Von der Kurtaxenpflicht ausgenommen sind:

  • Personen bis zum Ende des Kalenderjahrs, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden.
  • Personen, die aus Anlass der Absolvierung einer (Hoch-)Schule, einer Lehre oder des Wehr- oder Zivildienstes nächtigen.
  • Personen, die an einer Veranstaltung einer Jugendorganisation teilnehmen und in einem Jugendheim, einer Jugendherberge oder auf einem Jugendzeltplatz nächtigen.
  • Personen, die in Ausübung ihres Berufs als Buslenkerin bzw. Buslenker oder Reiseleiterin bzw. Reiseleiter eine Reisegruppe begleiten und unentgeltlich nächtigen.
  • Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen.

Kostenlose eCoach Angebote für Tourismusbetriebe!

Der eCoach ist ein speziell ausgebildeter Mitarbeiter des Tourismusverbandes, der die Tourismusbetriebe bei Fragen zu digitalen Themen unterstützt und "Hilfe zur Selbsthilfe" anbietet.

Zuständige Mitarbeiter: Herr Tobias Reiser (t.reiser@badischl.at, +43-6132-27757-20)

Prospekte und Informationen für Ihre Gäste

Unsere vielfältigen Prospekte bieten eine Fülle an Informationen und Anschauungsmaterial für Ihre Gäste.
Von der Sehenswürdigkeiten-Broschüre, über Stadtplan und Veranstaltungskalender bis hin zur Wanderkarte ist alles dabei.

Gerne können Sie die Prospekte, zur Auflage in Ihrer Unterkunft, während unserer Öffnungszeiten in der Trinkhalle abholen.

Die Salzkammergut Card

Mit der gelben Gästekarte zur Salzkammergut Card
Nach Vorlage der Bad Ischler Gästekarte bzw. der Kurkarte kann die Salzkammergut-Card beim Tourismusbüro Bad Ischl (Trinkhalle) abgeholt werden.

Unter drei Übernachtungen kostet sie € 4,90 pro Person. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr benötigen keine Salzkammergut Card und können dennoch in Begleitung Erwachsener (mit Card) ermäßigte Tarife in Anspruch nehmen.

Gültigkeit
Die SommerCard gilt von 1.5. bis 31.10., die WinterCard gilt von 1.11. bis 30.4., für die gesamte Dauer des Urlaubes. Für Einheimische und Zweitwohnungsbesitzer gilt sie 21 Tage ab Ausstellung. Die Card ist personenbezogen und nicht übertragbar. Sobald sie vollständig ausgefüllt ist, ist die Card gültig.

Bewerbung der Unterkunft

Homepage
Gerne bewerben wir Ihre Unterkunft kostenlos auf unserer Homepage www.badischl.at.
Um die Unterkunft bestmöglich präsentieren und bewerben zu können, werden eine aussagekräftige Beschreibung und mehrere Bilder (in digitaler Form & im Querformat) mit Copyrightangabe benötigt.

Formulare und nähere Informationen für den kostenlosen Eintrag auf unserer Homepage erhalten Sie bei der zuständigen Mitarbeiterin, Frau Susanna Kellner: kellner@badischl.at, +43 6132 27757-14.

Gastgeberverzeichnis
Das Gastgeberverzeichnis liegt im Büro des Tourismusverbandes und im Infostand am Busterminal auf und wird beim Prospektversand mitgeschickt. Bei der Zimmervermittlung durch den Tourismusverband bietet das Gastgeberverzeichnis eine gute Übersicht und unterstützt uns wesentlich bei der Suche nach einer passenden Unterkunft.
Ihre Ansprechpartnerin: Frau Susanna Kellner, Kontaktdaten siehe oben.

Der Privatvermieterverband
Weiters gibt es die Möglichkeit zur Anmeldung Ihrer Ferienwohnung/Privatzimmer beim Privatvermieterverband Oberösterreich.
Gütesiegel: Edelweiß für Privatvermieter

Zwei bis fünf Edelweiß kennzeichnen die Qualität einer Privatunterkunft. Die Kategorisierung nach österreichweit gültigen Kriterien erfolgt auf freiwilliger Basis.
Ihr Ansprechpartner in Bad Ischl ist Herr Klaus Schmalnauer (office@privaturlaub.at).

Sie möchten eine Ferienwohnung oder Privatzimmer vermieten?

Folgende Aufgaben müssen Sie im Vorhinein erledigen:

Schritt 1: Die Vermietung muss bei der Stadtgemeinde (Bürgerservice, 1. Stock, Pfarrgasse 11, +43 6132 301) angemeldet werden.
Schritt 2: Die verpflichtende Gästemeldung kann über einen Meldeschein oder eine digitale Meldung über Feratel erfolgen. Es besteht Meldepflicht! Jeder Nächtigungsgast muss gemeldet werden. Die Abgabe der ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllten Meldescheine bzw. die Meldung über Feratel muss innerhalb von 48 Stunden nach Gästeankunft geschehen. Meldescheine können entweder direkt bei der Gemeinde oder im Meldezettel-Postkasten beim Hintereingang der Trinkhalle abgegeben werden.
Schritt 3: Die Vermietung muss vom Vermieteter an die Interessentenbeitragsstelle entsprechend dem OÖ Tourismus-Gesetz gemeldet werden. OÖ Tourismus, Freistädter Straße 119, 4041 Linz, Tel.: +43 732 7277 400, E-Mail: post@tb-stelle.at.

Der klassische Meldeschein
Die Meldescheinblöcke sind im Bürgerservice erhältlich.
Der Meldeschein besteht aus 4 Teilen:
Weißes Blatt: bleibt beim Vermieter
Gelbe und rosa Durchschläge: für die Gemeinde
Gelbe Gästekarte: gehört dem Gast

Die digitale Meldung über Feratel:
Wenn Sie sich für eine digitale Meldung entscheiden, erhalten Sie die Zugangsdaten für das Programm direkt von Feratel, nachdem Sie sich im Bürgerservice dafür angemeldet haben.
Für Hotels gibt es zwischen Feratel und den verwendeten Hotelsoftware-Paketen Schnittstellen - bitte hierfür direkt mit Feratel Kontakt aufnehmen um die Verbindung herzustellen.
Die gelbe Gästekarte kann über Feratel ausgedruckt werden.

Vorteile der digitalen Meldung:

  • Schnellere Eingabe und rechtzeitige Meldung der Gästeankunft.
  • Weniger Aufwand
  • Nächtigungsstatistik immer aktuell (betrifft weniger die Vermieter als die Gemeinde und den Tourismusverband)

Vor allem Kurheimen und Hotels wird empfohlen auf die digitale Meldung umzustellen, um die große Anzahl von Gästeankünften zeitgerecht melden zu können.

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